Kosten

1. Private Krankenkassen/Beihilfe

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden - jeweils abhängig von Ihren Vertragsbedingungen - durch die private Krankenversicherung bzw. die Beihilfe größtenteils zurückerstattet. Vorab sollten Sie bei Ihrem Kostenträger die Kostenübernahme klären, insbesondere wie viele Sitzungen pro Jahr übernommen werden und ob eine spezielle Beantragung erforderlich ist. Ich stelle Ihnen am Monatsende eine Privatrechnung. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte, ist die Begleichung der Rechnung von Ihnen selbst zu verantworten.

Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Das Honorar für das Erstgespräch beläuft sich auf 100,55 € (GOP-Ziffer 870, Faktor 2,3), die Kosten für eine 50-minütige Psychotherapiestunde belaufen sich auf 153,00 € (GOP-Ziffer 870, Faktor 3,5). Je nach Notwendigkeit können weitere Leistungen wie diagnostische Erhebungen, biografische Anamnese und Berichterstellung hinzukommen.

 

2. Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst übernehmen. Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle.

Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Das Honorar für das Erstgespräch beläuft sich auf 100,55 € (GOP-Ziffer 870, Faktor 2,3), die Kosten für eine 50-minütige Psychotherapiestunde belaufen sich auf 131,16 € (GOP-Ziffer 870, Faktor 3,0). Je nach Notwendigkeit können weitere Leistungen wie diagnostische Erhebungen, biografische Anamnese und Berichterstellung hinzukommen.

 

3. Gesetzliche Krankenversicherung

Ich führe eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Aus diesem Grund kann ich mit gesetzlichen Krankenkassen nicht abrechnen. Gesetzlich versicherte Patient*innen können daher nur auf Selbstzahler-Basis oder über das Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über die Möglichkeit eines Kostenerstattungsverfahrens.
 

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